Die russische Regierung erlaubt den Bürgern erstmalig die Erzeugung und den Verbrauch von Strom mit eigenen Stromerzeugungsanlagen

Die russische Regierung erlaubt den Bürgern erstmalig die Erzeugung und den Verbrauch von Strom mit eigenen Stromerzeugungsanlagen

Ende Dezember 2019 unterzeichnete der russische Präsident Putin ein Gesetz zur Mikrogeneration № 471, auf deren Grundlage Bürger und Unternehmen eigene Erzeugungsanlagen bis 15 kW Kapazität für den Eigenbedarf bauen und betreiben dürfen, anstatt den Strom vom örtlichen Stromversorger zu beziehen.

Was erlaubt ist, das legt Gesetz mit den folgenden Grundsätzen fest:

  • Eine Mikrogenerationsanlage zur Stromerzeugung kann mit jeglichen Energiequellen (Diesel, Benzin, Biomasse, Kohle, Torf, Solarenergie, Windenergie etc.) durch die russischen Bürger oder von juristischen Subjekten (Unternehmen, öffentliche Träger) betrieben werden.

  • Die installierte Leistung der Mikrogenerationsanlage darf jedoch eine maximale Leistungskapazität von 15 kWp nicht überschreiten.

  • Die Mikrogenerationsanlage muss im Eigentum des Benutzers sein und sie soll darauf abzielen, den eigenen Strombedarf (im Haushalt, im Betrieb etc.) zu decken.

  • Zu viel erzeugter Strom darf in das örtliche Stromnetz gegen eine Vergütung eingespeist werden. Die örtlichen Stromnetzbetreiber sind verpflichtet, entsprechende Stromkauf- und Stromverkaufsverträge mit den Eigentümern und Nutzern der Mikrogenerationsanlagen abzuschließen und den Strom aus diesen Anlagen in ihr Stromnetz aufzunehmen.

  • Bei Wohngebäuden dürfen die Anlagen nur bei Einfamilienhäusern, jedoch nicht bei Mehrfamilienhäusern errichtet werden.

Trotz der Tatsache, dass das Gesetz bereits verabschiedet ist, entfaltet es noch keine praktische Wirkung, denn gibt es fehlen noch zwei technische Regelungen, die zur praktischen Umsetzung des Gesetzes benötigt werden: Erstens gibt es noch keine offiziellen technischen Regeln für den Anschluss dieser neuen Mikroerzeugungsanlagen an das örtliche Stromnetz. Zweitens fehlen auch noch die standardisierten Prozedere zur Erfassung der eingespeisten Elektrizitätsmengen durch den Netzbetreiber vor Ort. Beide Reglungen sollen bis Juli 2020 über eine separate Verordnung des russischen Energieministeriums festgelegt und verabschiedet werden, so dass dann die Mikrogenerationsanlagen errichtet und betrieben werden können.

Dieses Gesetz ermöglicht es erstmalig in Russland auch kleinere dezentrale Solarsysteme mit Netzanschluss zu installieren. Dies könnte ein großer Durchbruch in der Entwicklung der Solarenergie in Russland sein. Denn wie viele andere Länder werden jetzt auch russische Haushalte und private Hausbesitzer in der Lage sein, einen Teil oder sogar ihren gesamten Strombedarf mit grünen Technologien selbst zu erzeugen und für sich zu verbrauchen. Mit 15 KW Kapazität kann man – über das Jahr betrachtet – den gesamten Strombedarf in privaten Haushalten, oder in kleinen Betrieben, oder zum Beispiel in einem kleinen Kindergarten decken. Man spricht hierbei von einer „bilanziellen Deckung“ des Strombedarfs, weil die Solaranlage nicht immer Strom liefern kann, weil ja nicht immer die Sonne scheint. Der am Tag zu viel erzeugte und in das örtliche Stromnetz eingespeiste Strom erzeugt eine positive Bilanz (Stromüberschuss), der von abends bis morgens wieder ausgeglichen wird, wenn anderer Strom weiter aus dem Stromnetz bezogen wird.